Zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch Insolvenzplan
Zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch Insolvenzplan
(Anmerkung zu Beschl. des AG Göttingen v. 11.12.2020 - 74 IN 76/18)
Das AG Göttingen hatte im konkreten Fall über die Zulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags zu entscheiden. Der Insolvenzplan enthielt eine Klausel, nach der die Restschuldbefreiung nicht bereits durch die Planregelungen selbst, sondern durch gesonderten Beschluss des Insolvenzgerichts herbeigeführt werden sollte. Ausgehend von der Entscheidung befassen sich die Verfasser mit dem Verhältnis der Plan-Restschuldbefreiung zu den gesetzlichen Regeln der Restschuldbefreiung.
Rechtsanwältin, Dr. Sandra Körner, Partnerin der RST Beratung, Köln
Rechtsanwalt, Dr. Dietmar Rendels, Partner der RST Beratung, Köln
Quelle: EWiR 12/2021, 373-374
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