Überschuldung als Beweisanzeichen bei Vorsatzanfechtung?
Überschuldung als Beweisanzeichen bei Vorsatzanfechtung?
Mit zwei Entscheidungen vom 03.03.2022 hat der BGH seine „Neuausrichtung der Vorsatzanfechtung“ (Urt. v. 06.05.2021, IX ZR 72/20) präzisiert. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung widmen wir uns dem Sinn und Zweck des § 133 InsO, der Abgrenzung der Vorsatzanfechtung von §§ 15a/b InsO und der Frage, ob die insolvenzrechtliche Überschuldung ein eigenständiges Beweisanzeichen im Rahmen der Vorsatzanfechtung ist.
Rechtsanwältin, Dr. Sandra Körner, Partnerin der RST Beratung, Köln
Rechtsanwalt, Dr. Dietmar Rendels, Partner der RST Beratung, Köln
Quelle: ZRI 7/2022, 14.04.2022, S. 301-308
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