BGH: Positive Fortbestehensprognose kraft Patronatserklärung?
BGH: Positive Fortbestehensprognose kraft Patronatserklärung?
Der BGH hat in einem Urteil vom 13.07.2021 (II ZR 84/20) die Anforderungen an die Fortbestehensprognose gem. § 19 Abs. 2 Satz 1, 2. HS InsO präzisiert. Eine »weiche« Patronatserklärung kann nur ausnahmsweise eine positive Fortbestehensprognose begründen. Stets ist als Basis für eine positive Fortbestehensprognose ein »aussagekräftiger« Ertrags- und Finanzplan zwingend.
Rechtsanwältin, Dr. Sandra Körner, Partnerin der RST Beratung, Köln
Rechtsanwalt, Dr. Dietmar Rendels, Partner der RST Beratung, Köln
Quelle: INDat Report 07_2021, S. 58-60
Sanierungsberatung
Strukturierte Begleitung in wirtschaftlich anspruchsvollen Situationen.
Wirtschaftsprüfung
Prüfungsleistungen als sichere Basis für Transparenz und unternehmerische Entscheidungen.
Rechtsberatung
Praxisnahe rechtliche Beratung mit wirtschaftlichem Verständnis.
Steuerberatung
Steuerliche Beratung mit Blick auf wirtschaftliche Zusammenhänge und langfristige Entscheidungen.