Insolvenzplan
Die RST Beratung begleitet seit vielen Jahren sowohl Gläubiger als auch krisengeschüttelte Betriebe bei Erstellung und Kontrolle eines Insolvenzplans.
Der Insolvenzplan ist eine Art Zwangsvertrag zur Lösung der Insolvenzsituation. Der Insolvenzplan wird oft mit einem Schutzschirm oder sonstigen Formen der Eigenverwaltung kombiniert.
Gruppenbildung und Vergleichsrechnung
Durch die Bildung von Gläubigergruppen kann die sogenannte Summenmehrheit, die die Gläubigerversammlung sonst regelmäßig beherrscht, überwunden werden. Die Gläubigerversammlung ist das oberste Organ in der Insolvenz und wird durch das Insolvenzgericht oder auch auf Antrag einberufen.
Mithilfe eines Insolvenzplans können zumindest grundsätzlich z. B. die Gruppen der Arbeitnehmer und der Kleingläubiger die dritte Gruppe, den Hauptgläubiger, überstimmen. Zentrales Element des Insolvenzplans ist daher zum einen die Gruppenbildung. Zum anderen ist ein weiteres Kernelement die sogenannte Vergleichsrechnung. Durch den Insolvenzplan darf kein Gläubiger schlechter gestellt werden, als er bei einer Regel-Insolvenz stünde. Die Erstellung und die Kontrolle der Vergleichsrechnung setzt betriebswirtschaftliche Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Bereich des Insolvenzplans und der Eigenverwaltung voraus.
Unsere Begleitung
Die RST Beratung begleitet seit vielen Jahren sowohl Gläubiger als auch krisengeschüttelte Betriebe bei Erstellung und Kontrolle eines Insolvenzplans. Wichtig ist eine gut koordinierte Zusammenarbeit zwischen den betriebswirtschaftlichen Abteilungen und den insoweit spezialisierten Rechtsanwälten. Die RST Beratung bietet eingeübte Teams von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die alle Probleme auf dieser Schnittstelle zwischen Juristerei und Betriebswirtschaft abdecken (siehe auch unsere Ausführungen zum Schutzschirmverfahren).
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