Nur drohend zahlungsunfähig oder überschuldet? – Anforderungen an die Fortbestehensprognose nach SanInsFoG
Nur drohend zahlungsunfähig oder überschuldet? – Anforderungen an die Fortbestehensprognose nach SanInsFoG
Die Abgrenzung drohende Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung bleibt auch nach der SanInsFoG-Reform schwierig. Der Gesetzgeber hat den Prognosezeitraum bei der Überschuldungsprüfung in § 19 Abs. 2 S. 1 auf zwölf Monate begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums soll die Aussicht auf eine erfolgreiche außergerichtliche Sanierung nach StaRUG eine positive Fortbestehensprognose begründen können. Der Beitrag widmet sich den Anforderungen an die Fortbestehensprognose in § 19 Abs. 2 S. 1, 2. HS InsO und der Frage was ein Unternehmen exakt „abliefern“ muss, um die Überschuldung über das StaRUG auszuräumen.
Rechtsanwalt, Dr. Dietmar Rendels, Partner der RST Beratung, Köln
WP/StB Karsten Zabel, Partner der RST Beratung, Essen
Rechtsanwältin, Dr. Sandra Körner, Partnerin der RST Beratung, Köln
Quelle: ZRI 15/2021, 12.08.2021, S. 653-667
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